Allgemeine Geschäftsbedingungen

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    Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind integrierender Bestandteil des Vertrags zwischen der Landolt AG («WIR»/«UNS») und dem Besteller («BESTELLER», «KUNDE»). Anderslautende Bedingungen des BESTELLERS haben nur Gültigkeit, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übermittelt werden, sind der Schriftform gleichgestellt. Individuelle Vereinbarungen im Vertrag zwischen uns und dem Kunden bleiben vorbehalten.

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    Angebote
Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind 60 Tage gültig. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen bzw. Daten erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter.
Angaben in Prospekten, Katalogen und dgl. (physisch oder online) sind nur verbindlich, soweit sie im Vertrag zwischen BESTELLER und uns explizit zugesichert werden.

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    Auftragsbestätigung und Vertrag
Der Vertrag ist mit dem Empfang des vom BESTELLER gegengezeichneten Angebots bzw. der elektronischen Angebotsbestätigung oder der gegengezeichneten oder elektronischen Auftragsbestätigung durch den UNTERNEHMER abgeschlossen.
Der Vertrag selbst sowie sämtliche Nebenabreden und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail und andere schriftliche Kommunikationskanäle erfüllen die Anforderung der Schriftlichkeit).
Wir verpflichten uns zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Drucksache und der Auftraggeber zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Darunter fallen auch die Kosten für die Herstellung von Filmen oder die Bearbeitung von Daten, die separat ausgewiesen werden können.

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    Elektronische Übermittlung von Daten
Der BESTELLER kann die Daten elektronisch an den UNTERNEHMER übermitteln. Der UNTERNEHMER haftet nicht für den Versand, die Übermittlung und den Empfang der Daten respektive für daraus entstehende Schäden. Wird eine Bestellung vom Informatiksystem des UNTERNEHMERS (z.B. vom Spamfilter) automatisch gelöscht, erfolgt keine Benachrichtigung an den BESTELLER. Der UNTERNEHMER kann das elektronische Bestellsystem ohne Benachrichtigung der BESTELLER offline schalten (z.B. bei Wartung, Verdacht auf Viren, Eingriffe Dritter usw.).

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    Nachträgliche Änderungen
Das Werk («WERK») ist in der Auftragsbestätigung (inkl. Beilagen) abschliessend aufgeführt. Nachträgliche Zusatzbestellungen oder Änderungen der Bestellung durch den BESTELLER werden zu deren Verbindlichkeit von uns schriftlich oder elektronisch bestätigt («ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG»). Ohne schriftlichen Widerspruch des BESTELLERS innert 8 Tagen seit Zustellung gilt die ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG als vorbehaltlos genehmigt. Betreffend Preis der Bestellungsänderung gilt Ziffer 7.

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    Erfüllung durch Dritte
Wir sind berechtigt, die Ausführung der vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Hierfür bedürfen wir weder der Zustimmung des BESTELLERS noch müssen wir ihm die Übertragung besonders anzeigen.

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    Preise
Alle Preise verstehen sich netto, inkl. Verpackung, exkl. Paletten, Transportbehälter und Mehrwertsteuer sowie allfällige weitere Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle, in Schweizer Franken oder in der von den Parteien gewählten anderen Währung, ohne irgendwelche Abzüge. Nicht im Vertrag aufgeführte Nebenleistungen sind im vereinbarten Preis nicht inbegriffen.
Die Preise verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die zwischen Angebot und Fertigstellung des WERKES eintreten. Der BESTELLER verpflichtet sich, für die entsprechenden Mehrkosten (d.h. Materialkosten, Lohnkosten usw.) nebst dem ursprünglich vereinbarten Preis vollumfänglich aufzukommen. Die durch die Änderung bewirkte Preisanpassung berechtigt den BESTELLER nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Bestellungsänderungen werden Mindermengen in Abzug gebracht, Mehrmengen zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Wir sind in diesen Fällen an gewährte Rabatte und Skonti nicht mehr gebunden.

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    Mehraufwand
Vom BESTELLER nach Vertragsabschluss verursachter Mehraufwand (wie zusätzlichen Wartezeiten, Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text-/Bilddaten, Belegexemplaren für Kunden sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen usw.) sowie Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden, ohne ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG, nach Vorankündigung zusätzlich in Rechnung gestellt. Es gilt Ziffer 7.

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    Rechnungstellung
Rechnungen hat der BESTELLER nach Eingang umgehend zu prüfen. Der Rechnungsbetrag gilt als anerkannt, wenn der BESTELLER diesen nicht innert 8 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich und begründet beanstandet. Wir prüfen die Beanstandung und passen die Rechnung an, falls wir die Beanstandung als begründet erachten.

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    Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen (Valuta auf Konto des UNTERNEHMERS) seit Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Rabatte und Skonti gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind und die Zahlungstermine eingehalten werden. Werden sie nicht eingehalten, entfallen Rabatte und Skonti ohne weiteres.
Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn die Lieferung aus nicht von uns zu vertretenden Gründen verzögert wird. Das gelieferte WERK bleibt bis zum Zahlungseingang des Rechnungsbetrages unser Eigentum. Wir können vor und nach Abschluss des Vertrages Zahlungsgarantien und/oder Vorauszahlungen verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden von uns unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.
Nach Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist gerät der BESTELLER ohne Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszins von 5% p.a. (Art. 104 Abs. 1 OR). Im Falle von Teilzahlungen wird bei Zahlungsverzug der ganze offene Betrag sofort fällig. Im Übrigen sind wir bei Zahlungsverzug des BESTELLERS an gewährte Rabatte und Skonti nicht mehr gebunden. Pro Mahnung kann eine Gebühr von CHF 25.00 in Rechnung gestellt werden. Der BESTELLER kann Forderungen uns gegenüber nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen (Verrechnungsverbot) oder Ansprüche aus dem Vertrag abtreten (Abtretungsverbot).

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    Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die für die Erstellung des WERKES erforderlichen Daten und Sachen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck, graphische Erzeugnisse, Rohmaterial, Gut zur Ausführung usw.) («DATEN» und «SACHEN») zum vereinbarten Zeitpunkt bei uns eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Eingang der DATEN und SACHEN bei uns zu laufen. Wird das Gut zum Druck bzw. Gut zur Ausführung nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt oder kommt der BESTELLER anderswie seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, so sind wir nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. In der Printmedienverarbeitung entspricht das Gut zur Ausführung der Bindeerlaubnis. Wir können Vorbereitungsarbeiten (Schneiden, Falzen, Vorkleben, Zusammentragen usw.) unabhängig vom Gut zur Ausführung kostenpflichtig vornehmen.
Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche uns kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial, verspätete Materiallieferungen sowie alle Fälle höherer Gewalt, Epidemien und Pandemien), berechtigen den BESTELLER nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Ist die Nichteinhaltung eines schriftlich zugesicherten Termins von uns zu vertreten, ist unsere Haftung auf den Auftragswert beschränkt.

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    Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr am WERK gehen, unabhängig von allfälligen Werkmängeln, mit Ablieferung ab Werk (EXW 2020 Hauptsitz resp. Betriebsstätte) auf den BESTELLER über. Wird die Übergabe aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, verzögert, gehen Nutzen und Gefahr im ordentlich für die Ablieferung ab Werk vereinbarten Zeitpunkt auf den BESTELLER über. Im Übrigen gilt Art. 376 Abs. 3 OR.
Nimmt der Besteller das WERK nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so sind wir berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.

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    Gelieferte Daten und Sachen
Die vom BESTELLER für die Erstellung des WERKES gelieferten DATEN und SACHEN verbleiben im Eigentum des BESTELLERS. Nicht mehr verwendbare Restbogen, Paletten und Verpackungsmaterial von Sachen des BESTELLERS werden auf seine Kosten entsorgt.
Liefert der BESTELLER Material zur Weiterverarbeitung, hat er uns unaufgefordert sämtliche technischen Angaben und vorgängige Vorbehandlungen des Materials bekannt zu geben. Uns obliegt keine Kontrollpflicht für vom BESTELLER geliefertes Material. Der BESTELLER haftet uns für Schäden wegen Materialmängeln und/oder mangelhaften Angaben.
Der BESTELLER räumt uns an allen von ihm gelieferten und unter das Urheberrecht fallenden DATEN UND SACHEN ein unentgeltliches und uneingeschränktes Nutzungsrecht ein.

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    Arbeitsunterlagen und Werkzeuge
Die von uns erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Filme, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten, Skizzen, Muster usw.) («ARBEITSUNTERLAGEN») und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) («WERKZEUGE») sind unser Eigentum. Es besteht keine Herausgabepflicht für ARBEITSUNTERLAGEN und WERKZEUGE, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
Die Offenbarung unserer ARBEITSUNTERLAGEN gegenüber Dritten sowie die Anfertigung bzw. Weitergabe von Kopien sind untersagt. Sämtliche unserer ARBEITSUNTERLAGEN und andere vertraulichen Informationen und Dokumente dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben wurden. Die Geheimhaltungspflicht besteht ab Aufnahme der Vertragsverhandlungen und dauert über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus an. Für jede Zuwiderhandlung schuldet der BESTELLER eine Konventionalstrafe von CHF 3'000.00 plus Schadenersatz im Umfang von 15% des offerierten Werkpreises. Wurde keine Offerte abgegeben, entspricht die Konventionalstrafe CHF 3‘000.00 zzgl. der Entschädigung für die bei uns angefallenen Leistungen (Material und Arbeit).

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    Skizzen und Entwürfe, Urheberrecht
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden fakturiert, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird. Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.

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    Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.) bleiben vorbehalten (bspw. ISO Normen sowie viscom Toleranzen, beziehbar unter www.viscom.ch). Soweit dem UNTERNEHMER durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese ohne weiteres gegenüber dem BESTELLER.

17
    Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können nicht beanstandet werden. Es wird, unter Vorbehalt einer vereinbarten Pauschale, die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

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    Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller beschafftes Material ist uns frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch die Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

19
    Bestellungen auf Abruf
Die bei Bestellungen auf Abruf entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des BESTELLERS.

20
    Lieferungen, Verpackung
Paletten und Transportbehälter werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko uns zurückgesandt werden. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) als Steueranteil, wird als separater Kostenzuschlag auf Lieferungen offen auf der Faktura ausgewiesen.
Bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz (Talbahnstation) sind die Verpackungs- und Transportkosten im Preis inbegriffen (Ausnahmen bilden Kleinst- und Kleinaufträge). Davon abweichende Speditionsarten werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt.

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    Mängelrüge und Mängelrechte
Das WERK ist bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Ablieferung schriftlich zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt und die Mängelrechte verwirkt sind.
Wir können Mängel nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise jeweils durch Nachbesserung und/oder Ersatz durch mängelfreie Ware gleicher Art, durch Wandelung oder durch Minderung beheben. Weitergehende Ansprüche des BESTELLERS sind ausgeschlossen.

22
    Lagerung, Archivierung
Die Zwischenlagerung von ARBEITSUNTERLAGEN, insbesondere Halbfabrikaten und Fertigartikel, ist kostenpflichtig. Eine Archivierungspflicht für gelieferte DATEN und SACHEN, ARBEITSUNTERLAGEN und WERKZEUGE besteht nicht. Wird die Archivierung der gelieferten DATEN und SACHEN, ARBEITSUNTERLAGEN und WERKZEUGE vertraglich speziell vereinbart, so erfolgt die Archivierung auf Kosten und Gefahr des BESTELLERS. Jede Haftung für den Verlust von Daten oder Verlust oder Beschädigung von Filmen bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.

23
    Rechte Dritter
Der BESTELLER bestätigt über alle notwendigen Nutzungs-, Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Markenrechte usw., für urheberrechtlich geschützte WERKE (Bild- und Textvorlagen, Muster, usw.) zu verfügen. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.
Der BESTELLER haftet für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, welche durch das WERK tangiert werden könnten.
Der BESTELLER verpflichtet sich, uns gegen jede Art von Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten Dritter zu verteidigen (Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Patentrechte, Geschäftsgeheimnisse usw.) und auf erstes Verlangen den Rechtsstreit auf eigene Kosten zu übernehmen. Der BESTELLER wird uns schadlos halten und uns den entstandenen Schaden sowie sämtliche anderen uns durch die Abwehr solcher Ansprüche entstandenen Kosten, Ausgaben oder Auslagen ersetzen (insbesondere Anwaltskosten, Gerichtskosten, Expertisen etc.).

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    Haftungsbeschränkungen
Wir übernehmen insbesondere keine Haftung bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik, Syntax, inhaltliche Fehler, Unvollständigkeit, Rechtsverletzungen gemäss Ziffer 23 oben in den dem UNTERNEHMER übergebenen DATEN und SACHEN.
Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn vom Kunden angelieferte DATEN inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind oder nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des WERKES entstehen. Wir haften nicht für den Verlust von DATEN und SACHEN, die uns der BESTELLER zur Verfügung gestellt hat.
Generell haften wir nicht, sofern der BESTELLER nicht beweist, dass der Mangel auf von uns gestelltes, schlechtes Material oder mangelhafte Ausführung zurückzuführen ist. Die Haftung entfällt sodann, wenn das WERK mit vom BESTELLER geliefertem oder verlangtem Material erstellt wurde. Schliesslich entfällt die Haftung, wenn das WERK durch den BESTELLER oder Dritte in irgendeiner Weise verändert wird.
Der BESTELLER ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Ausführungsmuster, Verpackungen, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem eigenhändig unterschriebenen Gut zum Druck bzw. Gut zur Ausführung und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Wir haften nicht für vom BESTELLER übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom BESTELLER innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der BESTELLER auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das Risiko.
Im Übrigen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für unsere Hilfspersonen sowie für Zufall und höhere Gewalt schliessen wir sowohl die vertragliche als auch die ausservertragliche Haftung gänzlich aus. Der BESTELLER kann uns gegenüber insbesondere keine indirekten Schäden, Folgeschäden, Schäden Dritter oder entgangener Gewinn geltend machen. Sollte uns eine Haftung treffen, ist sie auf den Auftragswert beschränkt.
Durch die Inanspruchnahme der Gewährleistung oder das Erbringen von Gewährleistungen wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt eine neue Gewährleistungsfrist zu laufen.

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    Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung in dem Sinne auszulegen oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst erreicht wird. Dasselbe gilt für allfällige Lücken.

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    Änderung der AGB
Diese AGB können jederzeit einseitig ganz oder teilweise abgeändert werden. Über wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderungen und Anpassungen nach Vertragsschluss wird der BESTELLER in geeigneter Form informiert. Sofern der BESTELLER die Änderungen und Anpassungen nicht innert 30 Tagen nach Zustellung schriftlich uns gegenüber ablehnt, gelten sie als anerkannt. Die neuen AGB ersetzen die bisherigen AGB vollumfänglich.

27
    Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der Landolt AG.
Zur Beurteilung von sämtlichen Streitigkeiten aus der Beziehung zwischen BESTELLER und uns sind die ordentlichen Gerichte an unserem am Sitz zuständig, anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des Schweizerischen Gesetzes über das Internationale Privatrecht der Schweiz (IPRG) sowie des Wiener Kaufrechts (CISG).

Ausgabe Mai 2022
    Landolt AG